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   LG Hamburg, 06.04.2016 - 318 S 50/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,17144
LG Hamburg, 06.04.2016 - 318 S 50/15 (https://dejure.org/2016,17144)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06.04.2016 - 318 S 50/15 (https://dejure.org/2016,17144)
LG Hamburg, Entscheidung vom 06. April 2016 - 318 S 50/15 (https://dejure.org/2016,17144)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 18 Abs 1 S 1 WoEigG, § 18 Abs 2 Nr 1 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Eigentumsentziehung wegen unzumutbarem Verhaltens auf Grund eines so genannten Messie-Syndroms

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Messie-Syndrom" kann Verfahren nach §§ 18 ff. WEG rechtfertigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentumsentziehung wegen unzumutbaren Verhaltens auf Grund eines so genannten Messie-Syndroms

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: Eigentumsentziehung wegen unzumutbaren Verhaltens aufgrund eines sog. Messie-Syndroms

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Können Eigentümer zum Verkauf ihrer Wohnung gezwungen werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn es den Nachbarn stinkt, muss auch ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 29.05.2018)

    Wohnungseigentümer können zu Verkauf verpflichtet werden

  • mietrecht-frankfurt-am-main.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Eigentumswohnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Messie in der Eigentümergemeinschaft: Rausschmiss?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht zum Verkauf der Eigentumswohnung aufgrund Messie-Syndroms des Wohnungseigentümers - Unmöglichkeit der Durchführung von notwendigen Arbeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Messie-Syndrom" kann Verfahren nach §§ 18 ff. WEG rechtfertigen! (IMR 2017, 108)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Hamburg-Blankenese, 21.04.2015 - 539 C 23/14

    Wohnungseigentumssache: "Abmeierungsklage" gegen einen Wohnungseigentümer mit

    Auszug aus LG Hamburg, 06.04.2016 - 318 S 50/15
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 21.04.2015 (Az.: 539 C 23/14) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 21.04.2015 (Az.: 539 C 23/14) aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • LG Hamburg, 14.12.2011 - 318 S 42/11

    Teilungserklärung: Was ist mit 2/3-Mehrheit gemeint?

    Auszug aus LG Hamburg, 06.04.2016 - 318 S 50/15
    Nachdem der Beklagte im Jahr 2011 einen Beschluss der Klägerin, durch den er zur Veräußerung seines Wohnungseigentums aufgefordert wurde, erfolgreich angefochten hatte, da die nach § 11 der Teilungserklärung erforderliche Mehrheit von 2/3 aller Wohnungseigentümer nicht erreicht worden war (Urteil der Kammer vom 14.12.2011, 318 S 42/11), wurde auf der Eigentümerversammlung vom 15.07.2013 zu TOP 9 mit 20 Stimmen bestandskräftig beschlossen, den Beklagten erneut abzumahnen und ggfls.

    Zum einen hat sie sich zunächst mit Hilfe einer eingeschalteten Mediatorin um Gespräche bemüht, zum anderen hat sie auch nach Unterliegen in dem Rechtsstreit zum Az.: 318 S 42/11 im Dezember 2011 nicht sogleich erneut die Veräußerung weiterbetrieben.

  • LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 93/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zweckbestimmung eines Kfz-Stellplatzes;

    Auszug aus LG Hamburg, 06.04.2016 - 318 S 50/15
    So ist etwa unbestritten, dass sich der abgemeldete Pkw des Beklagten nach wie vor auf dem Tiefgaragenstellplatz befindet, obwohl der Beklagte bereits im Jahr 2008 seine Verpflichtung zur Entfernung anerkannt hat und von der Kammer mit Urteil vom 04.03.2009 (Az.: 318 S 93/08) rechtskräftig dazu verurteilt worden ist.
  • AG Pirmasens, 20.04.2022 - 2 C 127/21

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung unter

    Bei der Entscheidung der Frage, ob die Pflichtverletzung des Störers ein Ausmaß erreicht, das zu einem Anspruch auf Veräußerung des Wohnungseigentums führt, sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die Interessen der Beteiligten insgesamt gegeneinander abzuwägen (LG Hamburg, Urt. v. 6.4.2016 - 318 S 50/15, ZWE 2017, 34).
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